Steuerfreier Sachbezug

Mitarbeiter glücklich machen mit dem Steuerfreien Sachbezug!

Die aktuelle Personalproblematik und der künftige Fachkräftemangel sind für viele Betriebe ein wichtiges Thema. Daher ist es wichtiger denn je, wertschätzende und motivierende Impulse an (potentielle) Mitarbeiter zu senden. Denn gute Mitarbeiter verdienen mehr als nur ein freundliches Schulterklopfen. Zusätzliche Benefits wie z. B. der steuerfreie Sachbezug werden daher immer beliebter als Instrument zur Mitarbeitermotivation.

Was ist ein Sachbezug bzw. ein steuerfreier Sachbezug?

Ein Sachbezug ist grundsätzlich zunächst einmal eine Zuwendung des Arbeitgebers an seinen Arbeitnehmer, die nicht direkt in Euro und Cent ausgezahlt wird, sondern in Form einer Sachleistung.

Es gibt sowohl steuerbegünstigte (z.B. Firmenwagen) als auch komplett steuerfreie Sachbezüge. In der Buchhaltung ist dabei der entstehende geldwerte Vorteil dem Arbeitsentgelt hinzuzurechnen.

Der steuerfreie Sachbezug ist eine besondere Form des Sachbezugs, er kann monatlich bis zu einer Freigrenze von 50 Euro ausgegeben werden und wird im Einkommensteuergesetz § 8 Abs. 2 Satz 11 EstG geregelt.

Was müssen Arbeitgeber beachten?

  • Die 50 Euro sind rechtlich als sogenannte „Freigrenze“ definiert. Das bedeutet, dass bei Überschreiten dieser Grenze der komplette Betrag steuerpflichtig wird und nicht nur der Betrag, um den die 50 Euro überschritten worden sind.

  • Als Arbeitgeber müssen Sie sicherstellen, dass die Zuwendung nicht in Bargeld umgewandelt werden kann. Für Gutscheine bedeutet dies, dass nicht einmal geringe Restbeträge bar ausgezahlt werden dürfen.

 

  • Der steuerfreie Sachbezug kann unabhängig von der Höhe des sonstigen Verdienstes ausgezahlt werden. So können alle Mitarbeiter profitieren, auch Arbeitskräfte, die z.B. als Minijobber oder auf 450 Euro-Basis angestellt sind.

 

  • Es gilt das Zuflussprinzip, demnach entscheidend ist, wann der Sachbezug geleistet wurde. Es ist nicht möglich Beträge zu sammeln und einmal im Jahr an die Mitarbeiter auszuzahlen.

 

  • Ihre Mitarbeiter hingegen können die Beträge auch ansparen, d.h. das Guthaben muss nicht in dem Monat verwendet werden, in dem es ausgezahlt wurde. Auf diese Weise können Arbeitnehmer auch größere Beträge (bis max. 250 €) sammeln und z.B. für eine größere Anschaffung ansparen.

Attraktive Sachbezugslösung

Sie können Ihren Mitarbeitern somit bis zu 600 € pro Jahr auszahlen – und das steuer- und sozialabgabenfrei. Mit dem Heidelberger DankeSchein geht das ganz einfach, denn mit uns als Dienstleister wird der Verwaltungs- und Buchungsaufwand auf das Nötigste minimiert.

Sie motivieren zudem nicht nur Ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sondern Sie stärken als Arbeitgeber aktiv den eigenen Standort.

Denn die lokale Gewerbelandschaft ist ein wesentlicher Faktor dafür, wie lebenswert eine Stadt ist. Das wiederum hat auch Einfluss darauf, wie gut Arbeitskräfte in der Stadt gehalten oder gar angelockt werden können.

Bei Interesse und für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an info@proheidelberg.de